No Money for the Cops
Freitag, 23. Juli 2010
Anlässlich des „Global Action Day for Education“ fand 2006 eine „Reclaim the Streets“ Party in der Bochumer City statt. An der bunten Tanzdemo für freie Bildung und ein gerechtes Gesellschaftssystem beteiligten sich etwa 100 Menschen.

Anstatt mitzufeiern, verletzte die nach etwa einer Stunde anrückende Polizei mehrere Menschen aus kurzer Entfernung mit Pfefferspray und griff willkürlich Tanzende heraus. Diese wurden dabei zum Teil auf den Boden geworfen, gewürgt und geschlagen.

In diesem Durcheinander soll eine junge Studentin einen Polizisten mit Wasser aus einer Plastikflasche bespritzt haben. Sie wurde von ZivilbeamtInnen in ein Geschäft gedrängt und brutal gegen ein Regal geschlagen. Dabei wurde ihr von „Freund und Helfer“ ein Ellenbogen ins Gesicht gerammt und sie erlitt Verletzungen am Oberschenkel, sodass sie mehrere Tage nur humpeln konnte. Im Rahmen dieser brutalen Festnahme riss sich eine Beamtin den Fingernagel ein. Und weil Job als bezahlte Schlägerin nicht gerade unstressig ist, lies sie sich kurzerhand dienstunfähig schreiben und machte für einige Wochen blau.

Der eigentliche Skandal: Ein Gericht urteilte, die Kosten für den „Dienstausfall“ sollen nun von dem Opfer des Polizeiübergriffes selbst getragen werden. Hinzu kommt eine zivilrechtliche Klage der Prügel-Beamtin auf „Schmerzensgeld“ in Höhe von mehreren Hundert Euro.

„Polizeiliche Übergriffe auf Demonstrationen sind leider keine Seltenheit. Vielmehr haben sie Methode, dienen sie doch zur Einschüchterung politischer AktivistInnen. Erst im Frühjahr wurde die Blockade einer Kundgebung der rassistischen Partei 'pro NRW' in Bochum brutal aufgelöst. Die GewalttäterInnen in Uniform können sich dies erlauben, weil sie viel zu oft von Staat und Justiz geschützt werden.
Dass die Polizei nun gezielt versucht, die Opfer ihrer Übergriffe finanziell auszunehmen ist allerdings neu. Es kann nicht sein, dass im Namen des Gesetztes ein Mensch verprügelt wird, um sich im Nachhinein persönlich an ihm zu bereichern. Ein solches Verhalten ist einfach nur ekelhaft und menschenverachtend.“ so Ann Tirep von der AG Bildungsstreik.

Nach drei Verfahren wegen einer Lappalie über einen Zeitraum von vier Jahren, dem damit verbundenen psychischen Druck, der erzwungenen Abgabe von Fingerabdrücken und mehreren tausend Euro Kosten endet nun dieses Lehrstück in Sachen deutsche Justiz.

Wenn auch du im Rahmen des „Bildungsstreiks“ Ärger mit der Polizei hattest, melde dich beim Protestplenum an der RUB oder bei der Roten Hilfe Bochum/Dortmund. Wir lassen keineN, der/die von Repression betroffen ist alleine!

Siehe auch den folgenden Artikel in der Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung (bsz #835):

Nagelschaden

Nicht nur um mutmaßlich explosive Backwaren (siehe :bsz #835) werden in Bochum absurde Prozesse gegen politische Aktivist_innen geführt – auch ein paar Spritzer Wasser, die bei einer Studi-Demo im November 2006 einen Zivilpolizisten trafen, können als Anlass für einen Rechtsstreit dienen. Und wenn dann noch ein eingerissener Fingernagel einer weiteren Zivilpolizistin hinzukommt, kann daraus in unserem Rechtsstaat auch gerne mal eine ganze Kette von Prozessen werden, die sich über fast vier Jahre hinziehen. So geschehen jedenfalls im Fall einer damals 21-jährigen Studentin der Uni Duisburg-Essen, die am 30. November 2006 auf einer „reclaim the streets“-Party im Rahmen eines „global action day for free education“ in der Bochumer Innenstadt einem ‚Zivi‘ einen Wasserrest aus ihrer als Trinkgefäß mitgeführten PET-Flasche in den Nacken goss, als jener in seiner Dienstfunktion geoutet wurde. Nachdem die Studentin nach diesem Vorfall durch die Fußgängerzone im Bereich Kortumstraße geflohen war, wurde sie von einer Kollegin des ‚Zivis‘ in die Auslagen eines Geschäfts namens „City-Dollar-Haus“ gestoßen. Vermutlich als diese daraufhin auf die in die Warenauslagen gestürzte Studentin fiel, zog sich die Polizistin an einem Finger eine blutende Nagelbettwunde zu, während sich die Studentin hierbei schwere Prellungen zuzog, sodass sie mehrere Tage lang kaum gehen konnte.

Als ob der offensichtlichen Unverhältnismäßigkeit des Eingreifens der für die Beschuldigte als solche nicht erkennbaren Polizei damit noch nicht Genüge getan wäre, legte die Staatsmacht im absurden Spiel der ungleichen Kräfteverhältnisse jedoch nochmal kräftig nach: Obwohl sich die Studierende nach dem Vorfall widerstandslos hatte festnehmen lassen, wurde auf Initiative der Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen angeblichen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ eingeleitet, da die Beklagte im entstandenen Getümmel eine Hand der Zivilpolizistin abgewehrt habe. Auch ließ sich die Zivilpolizistin aufgrund ihrer Nagelbettverletzung über einen längeren Zeitraum dienstunfähig schreiben, und prompt folgte eine Klage des durch den Polizeipräsidenten der Stadt Bochum vertretenen Landes NRW auf Ersetzung des hierdurch entstandenen Verdienstausfalls. Für beide Verfahren wurde angesichts einer juristischen Chancenabwägung zuungunsten der Beklagten eine Übernahme von Prozesskostenhilfe im Vorfeld abgelehnt, was einer Vorverurteilung der Studierenden gleichkam. Diese unterlag dann auch in beiden Prozessen – obwohl hierbei deutlich wurde, dass keinerlei Vorsatz eventuell strafbewährter Handlungen der Beschuldigten gegeben war.

Fast vier Jahre nach den Ereignissen vom Herbst 2006 war bis vor kurzem noch ein drittes Verfahren anhängig: Auch ein Schmerzensgeld für den entstandenen Nagelschaden sollte her. Wenngleich es hierbei ebenfalls zu einer Verurteilung der Studentin kam, konnte der für den Nagelschadenschmerz auf 900 Euro bezifferte Streitwert jedoch nur zu einem Drittel durchgesetzt werden, sodass die Klägerin nun zumindest zwei Drittel der Kosten für den letzten der drei Prozesse selbst tragen muss. Immerhin. Der Studierenden dagegen sind durch den Vorgang Kosten von über 3.000 Euro entstanden. Ein teurer Streit für freie Bildung – und ein Armutszeugnis für eine Staatsmacht, die derartige Spielchen nötig hat.

 
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