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Gebührenbefreiung eingeschränkt
Dienstag, 26. Januar 2010
Während das Rektorat sich rühmt, als Reaktion auf den Bildungsstreik die „Studienbedingungen weiter zu verbessern“, soll im gleichen Atemzug die Gebührenbefreiung für StellvertreterInnen in Gremien abgeschafft werden!

Sollte das Rektorat tatsächlich auf dieser Position verharren, haben studentische Gruppen massive Proteste auf der Senatssitzung am 4. Februar angekündigt.

Nach der im Sommer beschlossenen und ab kommendem Semester gültigen Begrenzung der Fachschaftsräte stellt dies einen weiteren, nicht hinnehmbaren, Eingriff in die studentische Mitbestimmung dar.

Update: Auf Druck der stud. Senatsfraktion werden Stellvertreter_innen jetzt vermutlich doch gebührenbefreit. Rektor Weiler dementiert den Vorstoß, die Befreiung von StellvertereterInnen zu kappen. Alles nur ein „Mißverständnis“? Wohl kaum.


Die bsz (Bochumer Stadt- & Studierendenzeitung) schreibt in Ausgabe #817:

Rektor streicht Gebührenbefreiung

Stellvertreter_innen sollen zahlen

Rektor Elmar Weiler streicht zum Sommersemester die Gebührenbefreiung für alle Gremienstellvertreter_innen und teilt dies den Betroffenen über die neue Website zu Studiengebühren und Befreiungsmöglichkeiten mit.

Ehrenamtliche Mitarbeit in den Gremien der RUB ist für diese unverzichtbar und verbessert stetig die Studien- und Lebensbedingungen rund um die Universität. Wie ernst es dem Bochumer Unileiter damit ist, zeigte sich in der vergangenen Woche: Das System, dass die Befreiungsanträge der Studierenden entgegen nimmt, wurde scharf geschaltet und kurzerhand die Befreiung von Stellvertreter_innen gestrichen. Die Befreiung der Mitglieder und ihrer gewählten Vertreter_innen war im Zuge der Einführung der Studiengebühren ausgehandelt worden und sollte den Studierenden eine Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung trotz Anwesenheitspflicht in den Bachelor- und Masterstudiengängen sichern.

AStA nicht informiert

Nicht einmal der AStA der Bochumer Ruhr-Uni hat bislang diesbezüglich weitere Informationen. Der AStA-Vorsitzende Karsten Finke ist empört: „Wir wurden über diese Änderung nicht informiert, sondern vor vollendete Tatsachen gesetzt. Jetzt werden wir uns mit dem Rektor zusammensetzen, um ihn davon zu überzeugen, dass diese Entscheidung falsch war und umgehend revidiert werden muss.“ Unverständnis löste die Entscheidung des Rektorats auch bei den Fachschaften aus.

Kopfnoten im Senat?

Neben der Wahl wird auf der Homepage die aktive Mitarbeit als Befreiungskriterium gefordert. Während die Wahl ja noch objektiv nachvollziehbar ist, wirft die Forderung nach aktiver Mitarbeit nur Fragen auf: Wer soll die Qualität der Mitarbeit überprüfen und bewerten? Finke zeigt für die Forderung nur wenig Verständnis: „Es ist unverständlich, was die RUB damit bezwecken will. Natürlich wollen wir nur aktive Studierende in den Gremien, aber ob sie das sind, entscheiden wir, beziehungsweise die Studierenden immer noch selbst. Soll der Senatsvorsitzende etwa künftig Zeugnisse verteilen?“

Auf Nachfrage durch die bsz erklärte Josef König, Pressesprecher der RUB, die Entscheidung sei auf Druck des Landesrechnungshofes gefallen. Dieser hatte bereits zuvor die angeblich ausufernden Befreiungstatbestände an der RUB kritisiert. Der Tadel diente der Senatsmehrheit schon als Begründung für die heftig kritisierte Begrenzung der Fachschaftsräte – obwohl die Unileitung die Rechnungshof-Kritik vorher als unberechtigt zurückgewiesen hatte. Schließlich, so hieß es damals, sei die Behörde nur dafür zuständig, die ordnungsgemäße Verwendung der Gebühren zu überprüfen. „Ob oder von wem die Studiengebühren erhoben werden, ist allein Sache der Uni“, so Karsten Finke. „Im Fall der Gebührenbefreiung kann die Meinung des Rechnungshofs also gar nicht verbindlich für die Uni sein.“

 
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