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Befreiung für Alle
Donnerstag, 15. Oktober 2009
Herzlich Willkommen an der Ruhr-Universität Bochum – Das macht dann 480 €?!

Vielleicht hast du dich gerade eingeschrieben und fieberst schon den Vorlesungen und Seminaren entgegen. Aber vielleicht hast du dich auch gefragt, wie du die Studiengebühren zusammenbekommst, 480 Euro für ein Semester plus Sozialbeitrag sind ja nicht gerade wenig.

Studiengebühren gehören abgeschafft.

Zum einen sind sie unsozial, da sie erwiesenermaßen junge Erwachsene aus ärmeren Familien vom Studieren abhalten. Durch die Studiengebühren ist Bildung zu einem Luxus geworden, den sich viele nicht leisten können. Hinzu kommt noch, dass die Universitätsverwaltungen das Geld nicht, wie früher propagiert, für die Verbesserung der Lehre ausgeben: Meistens landet es im so genannten Ausfallfonds der NRW.Bank oder vergammelt auf den Konten der Hochschulen.Das Protestkomitee und der Allgemeine Studierendenausschuss (kurz AStA) arbeiten hart daran, dass die Gebühren abgeschafft werden: in diesem Jahr organisierten wir hier den Bildungsstreik, an dem allein in Bochum 1.500 SchülerInnen und Studierende teilnahmen. Entgegen aller Katastrophen im europäischen Bildungssystem kämpfen wir nach wie vor für (gebühren-)freie, selbstbestimmte Bildung!Aber solange es Studiengebühren gibt, möchten wir alles unternehmen, damit so viele Studierende wie möglich von den Beiträgen befreit werden. Einen weiteren Schritt auf diesem Weg haben wir erst vor kurzem geschafft: An der Ruhr-Universität gibt es wieder einige neue Ausnahmeregelungen, die dich vielleicht von den Studiengebühren befreien könnten. Seit diesem Semester neu sind die sogenannte Geschwisterregelung, die Befreiung im Falle einer Schwangerschaft sowie Befreiung bei Mitarbeit in studentischen Initiativen. Wir möchten dir auf der Rückseite einen kleinen Überblick darüber verschaffen, wie du dir die Gebühren vielleicht sparen kannst.

Für die Details kannst du zu den Sprechstunden des Referates für Hochschul- und Bildungspolitik des Allgemeinen Studierendenausschusses kommen. Wann diese Sprechzeiten genau sind erfährst du unter: www.asta-bochum.de. Weiterhin beraten lassen kannst du dich direkt beim Studienbeitragsservice des Studierendensekretariats lassen, dort musst du auch die Beifreiungsanträge stellen: Gebäude UV 0/20

Wenn wir dich hiermit neugierig gemacht haben und du dich für Hochschulpolitik, wie z.B. der Abschaffung der Studiengebühren, interessierst, möchten wir dich herzlich zu unserem Plenum einladen. Wir treffen uns jeden Donnerstag ab 18.00 Uhr im AStA-Foyer. Wir freuen uns immer über neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter.Protestkomitee gegen Studiengebühren!


Möglichkeiten zur Befreiung von Studiengebühren an der RUB

Die Geschwisterregelung

Wenn du Geschwister hast, die ebenfalls an einer Fachhochschule oder Universität studieren und diese ebenfall Studiengebühren erhebt, musst du nur einen Teil der Studiengebühren bezahlen. Das gilt für alle Fachhochschulen und Universitäten innerhalb Deutschlands und der europäischen Union. Hast du zum Beispiel einen Bruder der an der RUB oder einer anderen Universität eingeschrieben ist, so musst du nur noch 240 € Studienbeiträge leisten. Du zahlst weniger, je mehr Geschwister von dir an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben sind. Beachte jedoch, dass dies nur gilt, wenn die andere Hochschule oder Universität auch Studiengebühren erhebt!

Schwangerschaft

Wenn du schwanger bist oder im Laufe des Studiums schwanger wirst, so bist du die ganzen neun Monate von den Studiengebühren befreit. Dafür brauchst du nur den Mutterpass vorzulegen.

Erziehung und Pflege minderjähriger Kinder

Seit diesem Semester gilt diese Regelung für die Mutter und den Vater. Du bist dann maximal die doppelte Regelstudienzeit deines Studienganges von den Gebühren befreit.

Behinderung und schwere Erkrankung

Vorausgesetzt dein Studium verlängert sich aufgrund einer schweren Erkrankung oder Behinderung, so kannst du von den Studiengebühren befreit werden. Die Regelungen sind in diesem Fall nicht ganz konkret, du solltest dich also in jedem Fall beraten lassen.

Mitarbeit in Organen der Hochschule

Wenn du gerne Hochschulpolitik betreiben möchtest haben wir eine gute Nachricht für dich: Auch hier besteht eine Befreiungsregelung. Diese gilt für eine gewählte Mitgliedschaft in einem der folgenden Gremien: Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA), Studierendenparlament (StuPa), Fachschaftsrat und Prüfungsgremium zur Sicherung der Lehr- und Studienorganisation. Was das alles genau ist und wie du dich reinwählen lasst kannst erfährst du ebenfalls im Referat für Hochschul- und Bildungspolitik.

Mitarbeit in studentischen Initiativen

Natürlich kannst du an der Uni auch im Bereich Kultur mitwirken. Die Regelung trifft hier jedoch leider nur auf jeweils maximal 15 bzw. 16 Studierende der Initiativen zu. Für folgende Initiativen gilt die Studiengebührenbefreiung: „Studierendenkreis Film“, „megaFon“, „c.t. das Radio“ und das „Videofestival“. Ab dem nächsten Semester wird die Regelung auch für die "bsz" (Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung) gelten.

Ausschließlich eingeschrieben

An dieser Stelle gibt es verschiedene Regelungen für die Umschreibung zur Promotion, den Erlass wegen unverschuldet später Prüfung und für das letzte Prüfungssemester für Lehramtsexamenskandidaten. Lasse dich in diesem Fall beraten!

Besondere Härte

Ist deine wirtschaftliche Existenz gefährdet, weil du hochverschuldet bist oder tritt ein anderer Härtefall ein, so gelten auch hier wieder Ausnahmeregelungen. Diese sind so vielfältig, dass du dich in jedem Fall beraten lassen solltest.

Beurlaubung

Bist du für ein Semester beurlaubt, so zahlst du sogar nur einen reduzierten Sozialbeitrag.

Medizinstudierende im Praktischen Jahr

In deinem praktischen Jahr als angehende Ärztin bzw. angehender Arzt musst du ebenfalls keine Studienbeiträge bezahlen.11. Auslandssemester bzw. PraxissemsterAbsolvierst du ein Auslandssemester, so gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Beurlaubung. Auch bei einem Praktikum greift diese Regelung. Dabei muss das Praktikum mindestens sechs Wochen lang sein und alle sechs Wochen müssen auch innerhalb eines Semesters absolviert werden.

Angehörige des A-B-C-Kaders der nordrhein-westfälischen Olympiastützpunkte

Interessant für SportstudentInnen: Wenn du zum A-B-C-Kader der nordrhein-westfälischen Olympiastützpunkte gehörst, zahlst du keine Studiengebühren.

Weitere Infos:

 
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Termine
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Vorlesungsfreie Zeit
Fr, 15. Oktober
  • 18.00 - Alt. Erstirundgang
  • 20.00 - Semesterstart Party
Mo, 15. November
  • Gloal Wave of Action